Subjektfinanzierung für Studierende

Finanzierung durch den Bund

Seit dem 01.01.2018 profitieren Absolvierende von IKP-Diplomlehrgängen mit vorbereitendem Kurs auf die eidgenössische Prüfung (eidg. Dipl.) von der Subjektfinanzierung des Bundes: IKP-Studierende können nach absolvierter Prüfung eine teilweise Rückerstattung der Kursgebühren einfordern.

Nähere Informationen finden Sie in nachfolgend aufgeführtem Informationsblatt vom SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) oder auf der Website des Bundes (SBFI).

Ebenfalls finden Sie untenstehend die Infobroschüre „Vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen – Der Bund unterstützt Sie finanziell“ vom SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation).

Ausführliche Informationen über die Subjektfinanzierung von IKP-Diplomlehrgängen finden Sie auf dem entsprechenden Merkblatt.